1887 - 1945

Getragen von freiheitlichem Geist – Kaköhl wurde bereits 1287 durch Verkauf an das St. Johanniskloster in Lübeck unabhängig von der Gutsherrschaft – gründeten am 1. August 1887 Kaköhler Bürger die Freiwillige Feuerwehr. Vorher bekämpfte, wie anderenorts noch 50 Jahre lang, die Zwangswehr mehr schlecht als recht das Feuer.

  Am 27. September gab sich die junge Wehr ihre erste Satzung. Sie wurde  von den Gründern unterzeichnet:
  Fritz Kardel, Hauptmann

Christian Schröder, Stellvertreter

August Breede, Schriftführer

August Danielsen, Kassierer

Fritz Runge, Spritzenmeister

C. Sievers, Rohrleiter

Julius Paustian, Rudolph Tretau, Carl Schütt, Wilhelm Boller, Paul Schröder, H. Stark, Johannes Dahl, Christian Haß, Gustav Griebel, H. Kardel, Adolf Danielsen, Eduard Gosche, G. Kruse, V. Davids, Carl Howe, Rudolf Ziems, Chr.Schneekloth, Heinrich Geest.

  Hochoffiziellen Charakter bekam die Gründung dann durch die Bestätigung des Statuts durch den königlichen Landrat in Plön, Freiherr von Brackel.

Protokoll der Freiwilligen Feuerwehr zu Kaköhl gegründet den 1. August

Bestätigt den 5. Oktober 1887 von dem königlichen Landrat

Frhr. v. Brackel

 

                                                                      §1

Zweck des Vereins

Die Freiwillige Feuerwehr ist ein Verein gesunder und kräftiger Männer, welche die Ehrenpflicht übernehmen, sich durch regelmäßige Übungen bei militärischer Disziplin die Gewandtheit, den Mut und die Ruhe anzueignen, welche nötig sind, um bei Feuersgefahr möglich rasch und in zweckmäßiger Weise Hilfe leisten zu können.

…um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, wurde kräftig geübt.

Bis zu zehn Übungen – jeweils von April bis Oktober – verzeichnet das Protokoll der frühen Jahre. Handdruckspritze und das alte Spritzenhaus auf dem Schulhof waren noch aus der Zeit der Zwangswehr vorhanden.

Besonders schwer taten sich die freiheitsliebenden Kaköhler, dem §12 ihrer Statuten nachzuleben, der die Pflichten der Mitglieder regelte. Jedes Mitglied war danach verpflichtet, nach Kräften zur Erfüllung des Zweckes des Vereins beizutragen und insbesondere

 
  1. den Vorgesetzten willig Gehorsam zu leisten,
  2. in und außer Dienst ein ehrenhaftes, männliches Betragen und im Dienst namentlich Nüchternheit, Pünktlichkeit, Ruhe, Ausdauer, Mut und Besonnenheit zu zeigen,
  3. den nachgewiesenen Posten ohne Erlaubnis nicht zu verlassen,
  4. bei Bränden so rasch als möglich und bei Übungen pünktlich zu erscheinen,
  5. die Geräte und Ausrüstungsgegenstände möglichst zu schonen und letztere stets rein zu halten. Im Dienste haben die Mitglieder stets in Uniform zu erscheinen; wird diese hierbei beschädigt, so ist dies sogleich nach Beendigung des Dienstes dem Hauptmann zu melden.
  Um sich selbst „in die Pflicht zu nehmen“ wurden bereits in die Urfassung des Statuts umfangreiche Strafbestimmungen aufgenommen, die nachfolgend wiedergegeben werden:
 

§15

Strafen

Über alle Dienstvergehen, insbesondere über Verstöße gegen die in diesen Statuten, der Dienstanweisung und den Instruktionen enthaltenen Bestimmungen steht zunächst dem Hauptmann die Entscheidung zu. Derselbe ist befugt wegen derselben Verweise zu erteilen. Geldstrafen bis zu 1 Mk. 50 Pf. festzusetzen und erforderlichen Falls die sofortige vorläufige Suspension vom Dienst zu verfügen. Im letzten Falle die definitive Entscheidung über das Dienstvergehen binnen 8 Tagen erfolgen, nach deren Ablauf die Suspension hinfällig wird. Erachtet der Hauptmann eine höhere, seine Strafbefugnis übersteigende Strafe, für angemessen, so hat er den Fall dem Ehrengericht zu überweisen. Übrigens werden folgende Strafen festgesetzt:

 
  1. Ein Mitglied, welches unordentlich zum Dienst kommt, zahlt 15 Pf.,
  2. wer ohne Entschuldigung in einer Generalversammlung fehlt, zahlt 20 Pf.,
  3. wer zu einer Übung nach der festgesetzten Zeit erscheint, zahlt 10 Pf., wer ganz ohne Entschuldigung fehlt, zahlt 30 Pf. Strafe,
  4. wer dreimal hintereinander fehlt, einerlei, ob es bei einer Übung, Alarmierung oder bei einem Feuer vorfällt, verfällt ohne weiteres in eine Strafe von 1 Mk. 50 Pf. In dieselbe Strafe verfällt er auch jedes folgende Mal, bis er wieder zum Dienst erscheint, es sei denn, dass der durch Krankheit verhindert werde, was er auf Verlangen des Kommandos auf Ehrenwort zu bestätigen hat,
  5. wer von den gelieferten Ausrüstungsgegenständen außer Dienst Gebrauch macht, verfällt in eine Strafe von 1 Mk.,
  6. ein Mitglied, welches sich im Dienst von dem ihm angewiesenen Posten entfernt, verfällt in eine Strafe von 1 Mk. 50 Pf.
  Das Protokoll verzeichnet bis in die zwanziger Jahre hinein immer wieder Verhandlungen des Ehrengerichts. Dieser „Spruchkörper“ bestand aus 2 Führern und 3 Feuerwehrleuten. Das Ehrengericht war befugt, Verweise zu erteilen, Geldstrafen bis zu 3 Mk. zu erkennen und Mitglieder aus der Freiwilligen Feuerwehr auszuschließen.

„Auf Veranlassung des Amtsvorstehers wurde am 16. Juni 1924 eine Versammlung anberaumt, zwecks Neuformierung der Feuerwehr. In dieser Versammlung legten alle Führer der bisherigen Feuerwehr ihre Ämter nieder. Es wurde beschlossen, am 20. Juni eine Versammlung einzuberufen, um die Wahl der neuen Führer vorzunehmen. In dieser Versammlung waren 32 Mitglieder erschienen. Auf Vorschlag wurden sämtliche Führer durch Akklamation gewählt. Es wurden gewählt:

   Als Hauptmann Peter Siewers

Als Vize Hauptmann Franz Möller

Als Spritzen Führer Karl Stolp

Als Steiger Führer Karl Harm

Als Schriftführer Otto Mansfeldt

Als Kassierer Julius Dürrwald

                                                                                        Kaköhl, den 20. Juni 1924“

  In diesem Zeitpunkt gehörten der Wehr folgende Mitglieder an:

Peter Siewers                             Franz Möller                          Karl Stolp

Karl Harm                                  G. Buhrmann                         Julius Struck

Otto Mansfeldt                            Julius Dürwald                       Heinr. Radden

Jürgen Jeß                                  Hinr. Rühmke                        Fritz Schütt

Willy Haß                                    Walther Paustian                   Hans Burmeister       

Julius Nölting                               Friedr. Hagen                        H. Rönfeld

Friedr. Dunker                             W. Colmorgen                        Johs. Münster

Paul Westphal                              Friedr. Osterhoff                    Joh. Danielsen

D. Porath                                     Walter Jeß                            Fr. Schöning

Hans Prüß                                    W. Steffen                            H. Jeß

H. Wolter                                     Franz Münster                       Prehn

Johnsen                                       H. Damlos                             Plön

Karl Münster                                Jöhnke                                  W. Fick

  Um die Mitte der zwanziger Jahre nahm das Feuerwehrleben in Kaköhl einen gewaltigen Aufschwung. 39 Namen verzeichnet das Protokoll, die erste Motorspritze wurde angeschafft, eine weitere Motorspritze stand in Sehlendorf, in jedem Jahr sind mehrere Alarmierungen zu verzeichnen. So im Jahr 1926 nach Hansühn, nach Nessendorf und nach Rosenkamp. Bei der Alarmierung nach Rosenkamp bekam die Wehr 30,00 Mk Belohnung. Man nahm an Delegiertenversammlungen teil, so 1926 in Gadendorf. 1927 wurden Hauptmann Siewers und Steiger Führer Harm als Delegierte nach Elmschenhagen geschickt. Man bewilligte ihnen für diese Dienstreise großzügig 10,00 Mk. an Spesen. Geübt wurde achtmal von Mai bis September.
 

„Es wurde ferner beschlossen, dass sich bei einem Feuer sämtliche Kameraden bei dem Spritzenhaus melden müssen. Beim Spritzen darf nicht mehr geraucht werden.“

Jede Feuerwehrübung war in dieser Zeit ein besonderes Ereignis. Bevor man sich über Motorspritze und Hanfschläuche hermachte, wurde unter Vorantritt der Kapelle Jeß im Gleichschritt durch das Dorf marschiert, gefolgt von der munteren Schar der Kinder des Dorfes. Die Kapelle war zuweilen 12 Mann stark. Dabei war dann die Stammbesetzung der Kaköhler Kapelle, die ohnehin alle Mitglieder der Wehr waren und eine Schar von Lehrlingen, die bei Kapellmeister Jürgen Jeß in der Musiker-Lehre waren. Als Nebeneffekt wurde diesen Lehrlingen bei jeder Feuerwehrübung das Maschieren beigebracht.

  Maskerade, Sommerfeste mit Scheibenschießen, Kinderbelustigungen, Verlosung und nachfolgender Ball rundeten das Feuerwehrleben dieser Jahre wohltuend ab
  1932 fand auf dem Hof Futterkamp ein Brandmanöver statt, welches von dem Kreisfeuerwehrhauptmann Paulsen geleitet wurde. Die nächsten Jahre waren durch straffen Dienstbetrieb gekennzeichnet. Neuer Wehrführer war seit 1929 Walther Paustian, ein junger agiler Mann. Entsprechend der damaligen Gesetzgebung hieß der Vorstand fortan Führerrat und wer neu eintrat, wurde vereidigt.

Unter dem Kommando von Oberbrandmeister Paustian und Löschzugführer Harm musste die Wehr in den Kriegsjahren mehrfach zu gefahrvollen Einsätzen nach Hamburg und Kiel ausrücken.